ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „SEGELEVENTS” der Firma NORD EVENT GMBH

vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Christoph Klaiber, Spitalerstrasse 11, 20095 Hamburg

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRB 155454 (gültig ab 01.04.2020)

A. Allgemeines

1. Für alle Verträge zwischen uns und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung von uns gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

B. Vertragsschluss

1. Die Angebote von uns verstehen sich stets freibleibend, solange sie nicht unterzeichnet übersandt werden. Die z. B. als „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote von uns sind unverbindlich.

2. Werden Angebote nach den Angaben und Unterlagen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter ausgearbeitet, haften wir für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Angaben und Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt.

3. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

C. Preise, Zahlungen und Stornierungen

1. Die Angebotspreise haben, sofern sie nicht als Einzelleistungen angefragt wurden, nur bei Erteilung des ungeteilten Auftrages Gültigkeit.

2. Wir sind berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.

3. Preisangaben ohne Angaben zur Umsatzsteuer verstehen sich rein netto.

4. Wurde die vertraglich vereinbarte Anzahlung nicht spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Kunden geleistet, können wir die Leistungserbringung verweigern. Hierdurch ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

5. Nicht kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 9% Punkten über dem Basiszinssatz (bei Privatpersonen 5% Punkte über dem Basiszinssatz) zu verzinsen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt erheben wir eine pauschale Mahngebühr in Höhe von € 5,00.

6. Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend, solange der Kunde keine abweichende Rechnungsanschrift mitgeteilt hat. Für bereits zugestellte Rechnungen, die ohne unser Verschulden auf Kundenwunsch geändert werden müssen, werden Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung in Rechnung gestellt. Ist der Kunde eine Privatperson, sind uns mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie der Geburtsort mitzuteilen.

7. Der Kunde ist außerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zur Stornierung des Vertrages berechtigt:
a. Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung: Kosten für Arrangements (Tagungen, Wochenendprogrammen, Tages- und Abendprogrammen sowie Paket bzw. Pauschalen mit pro Personen Preisen), die Bereitstellung des Veranstaltungsortes (bei Raummieten), Transportmittelreservierungen, Künstlervermittlungsgeschäfte, sonstiges:

  • bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung durch uns wenigstens 15% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn 20% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75% der vereinbarten Vergütung
  • bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 90% der vereinbarten Vergütung
  • bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütungb. Im Falle der Stornierung ausschließlich von den Leistungen Bewirtung sowie Catering, ohne dass Veranstaltungsräume Gegenstand der vereinbarten Leistung ist, schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze:
  • bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung 30% der vereinbarten Vergütung
  • bis 60 Tage vor der Veranstaltung 60% der vereinbarten Vergütung
  • bis 30 Tage vor der Veranstaltung 75% der vereinbarten Vergütung
  • bis 15 Tage vor der Veranstaltung 90% der vereinbarten Vergütung
  • bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Vergütung
    c. Im Falle der Stornierung ausschließlich von der Schiffscharter, ohne dass Bewirtung/Catering Gegenstand dervereinbarten Leistung ist, schuldet der Kunde eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze:
  • bei Stornierung nach Versendung der Buchungsbestätigung 30% der vereinbarten Charter
  • bis 60 Tage vor der VA 60% der vereinbarten Charter
  • bis 30 Tage vor der VA 75% der vereinbarten Charter
  • bis 15 Tage vor VA 90% der vereinbarten Charter
  • bei noch kurzfristiger Stornierung 100% der vereinbarten Charterd. Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils die vereinbarte Teilnehmerzahl in der Auftragsbestätigung. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann einmalig bis spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 10% der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Für Stornierungen gebuchter Hotelzimmer, Hotel-Tagungspauschalen sowie sonstiger Hoteldienstleistungen treten gesonderte Stornierungsfristen in Kraft. Diese sind in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgelegt.e. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die ausgeführte pauschalierte Vergütung nach den Bestimmungen der 7 a. und b.f. Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per Telefax erklärt werden, deren Erhalt von uns bestätigt werden muss. Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch uns gilt als das Datum der Stornierung.D. BESTIMMUNG FÜR DIE VERCHARTERUNG VON SEGELSCHIFFEN1. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers, die das Schiff und die Fahrt betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen des Schiffsführers gehören auch die im Schiff und an Deck angebrachten Hinweise. Der Schiffsführer ist berechtigt, Personen, die aus seiner Sicht alkoholisiert oder unter Drogeneinfluß stehend wirken oder Gewalt gegen Sachen oder Personen ausüben, den Zutritt zum Schiff zu verweigern, bzw. vor oder während des Törns von Bord des Schiffes zu verweisen. Die Entscheidung des Schiffsführers ist unanfechtbar. Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich. Das Rauchen unter Deck ist strengstens verboten.2. Die Fahrroute wird in Übereinkunft mit dem Schiffsführer durch den Kunden festgelegt. Kann keine Einigung gefunden werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wenn dringende Umstände dieses notwendig machen, behält sich der Schiffsführer das Recht vor, den Abfahrts- und/oder Zielhafen in Abstimmung mit dem Kunden zu ändern. Entsprechendes gilt für einen etwaig erforderlichen Wechsel des einzusetzenden Schiffes. Kann keine Einigung gefunden werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wenn Umstände herrschen, die das Fahren unverantwortlich erscheinen lassen, wie z. B. dichter Nebel, harter Wind (Windstärke 7 oder mehr), andere ungünstige Wetterverhältnisse oder wenn diese ungünstigen Wetterverhältnisse vorhergesagt werden, wird nicht ausgefahren. Treten diese Wetterverhältnisse während der Fahrt auf, wird das Schiff den nächsten Hafen anlaufen.3. Zu Lasten des Kunden gehen auch folgende Kosten: Hafen-, Brücken- und Schleusengebühren und andere lokale Steuern wie Kurtaxen und Brennstoffkosten. Diese Kosten sind nicht in dem im Vertrag ausgewiesenen Preis enthalten, es sei denn, dieses ist ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

4. Das Schiff wird zu Beginn der Reise sauber und mit vollständigem Inventar geliefert. Das Schiff befindet sich in einem guten Zustand und ist vollständig ausgerüstet und geeignet, um die Fahrroute sicher zurückzulegen. Wir garantieren, dass der Schiffsführer über die notwendige seemännische Befähigung verfügt.

5. Der Kunde versichert gegenüber uns, dass sämtliche Törnteilnehmer organisch gesund und den Anforderungen eines Segeltörns gewachsen sind, nicht an einer ansteckenden Krankheit leiden und dass sämtliche Törnteilnehmer wenigstens 20 Minuten in tiefen Gewässer schwimmen können.

6. Im Falle einer Stornierung des Vertrages durch den Kunden gelten die vorstehenden Bestimmungen des C. 7.

7. Wir sind nach besten Kräften bemüht, die Reiseteilnehmer möglichst pünktlich zu befördern. Bekannt gegebene An- und Ablegezeiten sowie Liegeplätze können kurzfristigen Änderungen durch das Hafenamt oder die Wasserschutzpolizei in angemessenen Umfang unterliegen. Wir werden uns bemühen, Änderungen von An- und Ablegezeiten sowie Liegeplätzen auf das notwendige Maß zu beschränken und den Kunden möglichst frühzeitig zu informieren.

8. Soweit nicht anders vereinbart und angeboten, ist das Catering (Speisen und Getränke) vom Schiff abzunehmen. Die Service-Crew betreut die Reise. Die Kosten des Catering sind nicht im Charterpreis enthalten. Angebote und Preise entnehmen Sie bitte der Catering-Preisliste. Die Schiffbar ist gut sortiert. Extrawünsche der Gäste können bei rechtzeitiger Bestellung berücksichtigt werden. Um Probleme mit den Zollbehörden zu vermeiden, ist es nicht gestattet alkoholische Getränke mit an Bord zu nehmen; alle mitgebrachten Rauchwaren müssen dem Schiffsführer vor Antritt des Törns angegeben werden.

9. Die Einbringung von Dekorationsmaterial, Blumenschmuck, Mobiliar, Veranstaltungstechnik u.ä. auf das Schiff durch den Kunden oder von ihm eingeschalteten Dritten ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht mitbringen. Die jeweilige Zustimmung kann von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung, wie einer Servicegebühr und/oder eines Korkgeldes abhängig gemacht werden.

10. Enthalten ist eine Motorstunde pro Tag. Dazu gehören die Ab- und Anlegemanöver bzw. notwendiger Motoreinsatz aufgrund zu fahrender Manöver auf See oder witterungsbedingter, sicherheitstechnischer Fortbewegung unter Motor zur Erreichung des Zielhafens. Nicht enthalten sind Extrawünsche des Kunden zur Erreichung eines darüber hinaus gehenden Zieles, welches unter den gegebenen Bedingungen nur unter zusätzlichem Einsatz des Motors zu erreichen ist, z. B. Einsatz des Motors auf Wunsch des Kunden obwohl aus witterungstechnischen Gründen gesegelt werden könnte. Bei der Charter von Motorschiffen treten bezüglich Motorstunden schriftlich niedergelegte Sonderregelungen in Kraft.

E. Gewährleistung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von uns bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen uns Mängelrügen spätestens 7 Tage nach Veranstaltungsende zugegangen sein. Insbesondere sind eventuelle Rügen im Hinblick auf die Durchführung eines Events unverzüglich während der Veranstaltung gegenüber uns und/oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass wir und/oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel umgehend zu beheben.

2. Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich (vorbehaltlich der Regelung in der nachfolgenden Ziffern 3. und 4.) nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach unserem Ermessen.

3. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, die Herabsetzung des Preises zu verlangen (Minderung) oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

4. Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu.

5. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

6. Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder uns die Feststellung der Mängel erschwert.

F. Haftung

1. Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haften wir nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern uns nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von uns gegenüber diesem verlangen.

3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, haften wir nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit wir nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht haben.

4. Wir haften entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.

5. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir nur, soweit dieser bzw. deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

7. Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8. Soweit uns im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, treten wir derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen uns keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

9. Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

G. Schlussbestimmungen

1. Wir nutzen personenbezogenen Daten, soweit dies für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist. Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch uns vertraulich und nach Maßgabe der DSGVO und des BDSG behandelt. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch uns kann der Kunde unserer Datenschutzerklärung unter http://www.nordevent.de/de/datenschutz.html entnehmen.

2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

3. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von uns übertragbar.

4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Hamburg vereinbart.

5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.